Kosten

Bei privatversicherten Patienten werden die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Bei nicht privatversicherten Patienten werden ortsübliche Behandlungskosten in Rechnung gestellt. 

Die Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten im vollen Umfang selbst zu tragen ist. 

 

Kostenerstattung:

 

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung.

Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Satzungen der Kassen. 

Auch private Versicherungen oder Beihilfen beteiligen sich- abhängig von den jeweiligen Satzung und den selbstgewählten Tarifen-

an den Kosten.

Bitte erkundigen Sie sich daher vor der ersten Behandlung bei ihrer Krankenkasse, Versicherung, Beihilfe über die Voraussetzungen einer Kostenerstattung. 

Unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung ist die von mir gestellte Rechnung im vollen Umfang zu begleichen. Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und einem Erstattungsbetrags der Krankenkassen, Versicherungen ist vom Patienten selbstständig zu tragen.